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Hier können sie den aktuellen Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5) gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein herunter laden.
Dieser Vordruck für Feuerungsanlagen muss bei Neubau und Änderung von Feuerungsanlagen mind. 10 Werktage vor Baubeginn bei dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden. Ggf. sind weitere Unterlagen wie Querschnittsberechnung, Zeichnungen, Skizzen, Einbauanleitungen ect. erforderlich. Sprechen sie am besten vorher mit ihrem Bezirksschornsteinfeger, er wird ihnen sicherlich gerne weiter helfen und sie beraten.