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Seit 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz in Kraft

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Für Neubauten sind Erneuerbare Energien Pflicht

Seit 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Jeder Neubau muss ab jetzt seine Wärme zu einem gewissen Prozentsatz aus erneuerbaren Energien gewinnen: Die Heizungen sollen dann mit mindestens 15% Solarwärme, mindestens 50% Geothermie oder mit mindestens 50% Biomasse betrieben werden.

Der Bund setzt auf bewährte regenerative Heizkonzepte, die eine hohe Wirtschaftlichkeit erzielen. Über das Marktanreizprogramm werden solche Heizungen im Bestand mit bis zu 500 Mio. Euro bis 2012 zusätzlich gefördert.

Das große Sparpotenzial von regenerativen Heizsystemen macht die Umrüstung auf Öko-Wärme auch für bestehende Häuser interessant. Der Abschied von einer alten Gasheizung lohnt sich nach 9 bis 14 Jahren, von einer Ölheizung schon nach 3 bis 5 Jahren. Hier kommen also Klimaschutz und langfristige Heizkostensenkung für den Häuslebauer zusammen - eine sinnvolle Entscheidung.

 

Hier finden Sie einen Film zum Thema Erneuerbare Energien als Download

Quelle: © Agentur für Erneuerbare Energie






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