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Vordruck für Feuerungsanlagen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wurden neue einheitliche Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren eingeführt. Bis zum 31. Januar 2025 können noch die vormals auf der Internetseite ...
Jens-Uwe Reimers

Neue Anlage 5 ab 01.01.2025
22.04.2024
Jens-Uwe Reimers

Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5)

Hier können sie den aktuellen Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5) gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein herunter laden. Dieser Vordruck für Feuerungsanlagen muss bei Neubau und Änderung von Feuerungsanlagen mind. 10 Werktage vor Baubeginn bei dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden. Ggf. sind weitere Unterlagen wie Querschnittsberechnung, Zeichnungen, Skizzen, Einbauanleitungen ect. erforderlich. Sprechen sie am besten vorher mit ihrem Bezirksschornsteinfeger, er wird ihnen sicherlich gerne weiter helfen und sie beraten.  
22.04.2024
Jens-Uwe Reimers

Sara Jana Reimers

Seit dem 01.09.2021 befindet sich meine Tochter Sara Jana bei uns in der Ausbildung
01.09.2021
Jens-Uwe Reimers


Bundesland: Schleswig-Holstein
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jens-Uwe Reimers

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK
Auf den Breiten 31
23896 Nusse
Tel.: 04543-7961
Fax.: 04543-891245
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